Allgemeine Geschäftsbedingungen von WERNER BioAgents

1. Allgemeines

a) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Fa. WERNER BioAgents.
b) Mit der schriftlichen Erteilung des Auftrages (per Fax, E-Mail, Post, Internet u.ä. Medien) erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.
c) Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
d) Es gelten ausschließlich unsere Verkaufbedingungen, auch wenn die Bestellung des Käufers anderslautende Einschränkungen und Zusätze enthält.

2. Preise

a) Die Angebotspreise sind Abgabepreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer außer in der Bundesrepublik Deutschland.
b) Die Berechnung erfolgt in EURO (€).
c) Die Europäische Währung (EURO, €) ist das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in den Ländern der Europäischen Union.

3. Auftragserteilung

a) Mündliche oder durch Datenfernübertragung erteilte Angebote und Aufträge werden erst dann rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind, oder wenn wir die Ware mit Rechnung an den Käufer versandt haben.
b) Besondere Wünsche und Spezifikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen.

4. Mindestauftragswert

a) Unser Mindestauftragswert beträgt 50,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
b) Bei Aufträgen unterhalb der angegebenen Wertgrenze berechnen wir eine Abwicklungspauschale bis zu 15,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

5. Lieferung

a) Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers.
b) Die Gefahr geht laut internationalen Incoterms (Stand 1995) auf den Käufer über, wenn die Ware die Lieferstelle der Fa. WERNER BioAgents verlässt, oder eine Übergabe an den Frachtführer erfolgt.
c) Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. 6. Lieferfrist Soweit höhere Gewalt oder Umstände vorliegen, die der Lieferant zu vertreten hat, verlängern sich die Lieferfristen im angemessenen Umfang.

7. Verpackung

a) Die Lieferung erfolgt immer inklusive der Herstellerverpackung. Weitere Verpackungen wählen wir nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund von notwendigen zusätzlichen Verpackungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) Die Verwendung von kundeneigener Verpackung kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen.
c) Die Rücknahme von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit uns möglich.

8. Beanstandungen, Gewährleistungen und Haftung

a) Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
b) Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware feststellbar sind, müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden.
c) Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware, beim Lieferanten anzuzeigen.
d) Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware – hinsichtlich Beschaffenheit, Qualität und Menge – als vom Käufer akzeptiert.
e) Hinsichtlich Garantie- und Kulanzleistungen orientieren wir uns an den jeweiligen Bedingungen der Hersteller.
f) Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
g) Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Ware beanstandet, wird die Ware – nach unserer Wahl – umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen.
h) Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandelung oder Minderung einräumen. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmeldungen haben wir die Wahl zwischen einer Nachlieferung oder einer entsprechenden Gutschrift.

9. Zahlungsbedingungen

a) Alle Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
b) Rechnungen über erbrachte Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug fällig.
c) Bei Zahlungen durch Überweisung oder Schecks gilt die Zahlung erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bank- oder Postbankkonto gutgeschrieben ist.
d) Bei Zahlungszielüberschreitung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
e) Bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung sind wir berechtigt, Vorkasse zu fordern.

10. Stornierung von Aufträgen/Warenrücksendung

a) Wird ein Auftrag vor Lieferung der Ware vom Käufer storniert, ist der Lieferer berechtigt, dem Käufer alle Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind, zu belasten. Dies gilt insbesondere bei Stornierungs- und Rücktrittskosten, die WERNER BioAgents entstanden sind.
b) Rücksendung der Ware, die mangelfrei ist, darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis frei Haus an WERNER BioAgents erfolgen.
c) Zum Ausgleich der entstandenen Kosten ist der Lieferer berechtigt, als Bearbeitungspauschale bis zu 10% des Warenwertes, mindestens jedoch 50,00 € (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu berechnen, oder von der jeweiligen Gutschrift für die Warenrücksendung zu kürzen.

11. Eigentumsvorbehalt

a) Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat.
b) Bei der Verarbeitung von uns gelieferter Waren gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstandenen Waren und Produkten in der Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren.
c) Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfange unseres Eigentumsvorbehaltes an den gekauften Waren, zur Sicherung an uns ab.
d) Der Käufer hat jede Beeinträchtigung unserer Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmen, unverzüglich mitzuteilen.
e) Kommt der Käufer uns gegenüber nicht im vollen Umfang nach, so muss er auf Verlangen die Ware an WERNER BioAgents herausgeben, ohne dass wir vom Vertrag zurücktreten.

12. Unverbindliche Beratung

a) Wir beraten unsere Kunden auf der Grundlage des vorliegenden technischen Standes nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich.
b) Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung von Schutzrechten Dritter.
c) Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht vom Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

13. Anzuwendendes Kaufrecht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Verpflichtungen der Fa. WERNER BioAgents ist Jena, von dem aus die Leistung erfolgt. Erfüllungsort für die Verpflichtung des Käufers, insbesondere für Zahlungen, ist Jena.

15. Gerichtsstand

Jena ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

16. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Stand: Januar 2007